Es sind erstmalig zwei Listen zur Wahl abgegeben worden.
Jetzt haben drei Wähler gegen den Wahlvorstand geklagt, dass die erste eingereichte Liste die Möglichkeit erhalten sollte, um sich der Listenwahl anzupassen, dass heißt die Reihenfolge der Kandidaten zu ändern. Dem Antrag wurde stattgegeben, aber der Wahlvorstand hat Beschwerde eingereicht, also ist es noch ein laufendes Verfahren.
Meine Frage:
Müssen bei eine Neuordnung der Liste alle Kandidaten damit einverstanden sein oder reicht eine Zweidrittelmehrheit? Und müssen alle, die eine Stützunterschrift gegeben haben auch vollständig mit der neuen Aufstellung einverstanden sein?

MfG
Birgit Andragk
Es sind nicht alle Kandidaten damit einverstanden.