Erstellt am 07.03.2006 um 13:08 Uhr von DocPille
es reicht sogar nur einer auf der Vorschlagsliste
Erstellt am 07.03.2006 um 17:06 Uhr von Andreas
Auf einer Vorschlagsliste "sollen" doppelt so viele Bewerber stehen, wie der Betriebsrat Mitglieder hat. Dies ist aber kein "Muss".
Im Übrigen hat nicht jedes BR-Mitglied einen Vertreter. Sondern wenn ein BR-Mitglied ausfällt, rückt das nächste, noch nicht berufene Ersatzmitglied nach. Dies gilt auch dann, wenn ein Mitglied wegen Krankheit, Urlaub etc. vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.
Gruß
Andreas