Ein Auszubildender hat die Prüfung bestanden und wird weiterhin für 6 Monate befristet beschäftigt. Er ist somit wahlberechtigt und wählbar. Sollte dieser in den Betriebsrat gewählt werden, stellt sich die Frage des Beschäftigungsendes. Gilt der befristete Arbeitsvertrag vor der Wahl oder genießt er Kündigungsschutz des Betriebsrats und muss weiterhin beschäftigt werden?