Wir sind ein Unternehmen mit 350 Mitarbeitern. Davon arbeiten ca. 50 Mitarbeiter nicht im Hauptsitz des Unternehmens. Diese Mitarbeiter arbeiten z. B. in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, also in Deutschland verteilt. Der Firmensitz ist in Bayern. Meine Frage sind diese 50 Mitarbeiter auch Wahlberechtigt. Laut unserer Personalabteilung handelt es sich um Betriebsstätten, im Arbeitsvertrag (der zwischen Mitarbeiter und Firmenhauptsitz agbeschlossen ist) ist ausdrücklich auf den Einsatz nur in dieser einen ortsgebundenen Betriebsstätte zuständig zu sein. Meine Frage alle Arbeitnehmer des Unternehmens Hauptsitz sind wahlberechtigt?