Erstellt am 05.03.2006 um 13:47 Uhr von w-j-l
Ihr braucht gar nichts zu unternehmen. Solange weder die fraglichen Personen noch der AG eine Statusklage anstrengt, sind diese AN weiterhin Mitglieder des BR.
Wenn die fraglichen Personen dem Problem aus dem Weg gehen wollen, dann sollen sie einfach das Amt niederlegen. Wenn Euer BR damit zu wenig Mitglieder hat, dann könnt ihr ja neu wählen.
Ich sehe dabei aber das Problem nicht so recht. Ein BR wird nicht dadurch "zerschlagen", dass er unter die Sollzahl sinkt. Er kann auch dann uneingeschränkt wirksam weiterarbeiten. Man hat dann alle Zeit der Welt, eine neue Wahl einzuleiten.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 05.03.2006 um 20:16 Uhr von Patageniah
Hallo w-j-l,
wir sind 5 BR Mitglieder und wenn 4 das Amt wie Du schreibst niederlegen, was sie nicht wollten, da wir jetzt so gerade erst in Fahrt kommen ( wir sind erst letztes Jahr gewählt worden) wäre ich nur noch alleine im Amt. Bei Neuwahlen steht zu befürchten, dass sich nur wenig Kollegen aufstellen lassen,wenn überhaupt. Wir haben letztes Jahr so gerade 5 Kandidaten zusammen bekommen. Leider erkennen die Kollegen noch nicht, wie wichtig ein BR sein kann. Außerdem könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der AG eine Statusklage irgendwann anstrengt um diese Kollegen aus dem BR zu bekommen,weil sie die Strukturen des Betriebes besser kennen als Mitarbeiter wie ich.
Kann sich der BR also dafür einsetzen, dass diese o.g. Vollmacht vom AG zurückgezogen wird?
Gruß Patageniah
Erstellt am 05.03.2006 um 20:23 Uhr von w-j-l
Zitat:
"Kann sich der BR also dafür einsetzen, dass diese o.g. Vollmacht vom AG zurückgezogen wird?"
Kaum. Das kann der AG regeln wie er will. Da bleibt Euch nichts als abwarten.