Erstellt am 03.03.2006 um 10:32 Uhr von Werner
Hallo Tom,
ich sehe das genauso wie Du.
Seht zu, daß Ihr das noch auf die Reihe kriegt.
Wenn nur 3 BR`s zu wählen sind dann kann der WV keine 5 wählen lassen.
Einen besseren Grund für eine Anfechtung kann man dem AG nicht geben.
Erstellt am 03.03.2006 um 10:35 Uhr von pit47
Hallo Tom,
wenn Euer WV im Rückblick und als Einschätzung der zukünftigen Entwicklung mit mehr als 51 wahlberechtigten MA rechnet, soll er den BR mit 5 BRMtgl wählen lassen. Die BV ist ja noch nicht abgeschlossen und zählt nicht. Eine Anfechtung der Wahl beim Arbeitsgericht durch den AG kostet einiges und der AG wird sich dieses überlegen. Laß Euch damit nicht einschüchtern.
Erstellt am 03.03.2006 um 10:43 Uhr von Werner
Hallo pit47
Lt. Mehrheitsbeschluß des WV der Grund, sich nicht für 3, sondern für 5 BR zu entscheiden (Unterlagen, Prognosen wurden nicht eingesehen!)
Sieht nicht so aus als wäre die vergangene und zukünftige MA-Zahl dem Beschluß zu Grunde gelegt worden.
Erstellt am 03.03.2006 um 11:13 Uhr von Tom
Die mögliche Einführung des vom AG vorgeschlagenen Arbeitszeitmodells soll Arbeitsplätze sichern (!?!): Im Sommer, wenn mehr zu tun ist (Bauzulieferer!) sollen nach Bedarf 40 Std. gearbeitet werden, diese zunächst ja mal Mehrarbeit auf dem Zeitkonto gesammelt, dann in mauer Zeit (Winter) abgefeiert werden.
Unser BR hat wohl nur gesehen, daß 40 Stunden gearbeitet werden soll, dies als Überstunden interpretiert, gemeint, "der Alte kann dann auch neue einstellen" und allein auf diese "Erkenntnis" hin, die "order" an den WV gegeben, die Entwicklung der Kollegenzahl so positiv einzuschätzen, daß 5 BR gewählt werden können.
Der AG hat wohl Rechtschutz über den AG-Verband, so daß ihm keine wesentlichen Kosten entstehen.
Jetzt klarer??? Dank für Eure Hilfe ...
Erstellt am 03.03.2006 um 11:42 Uhr von Angi1
Hallo Tom,
im Fittig wird der Begriff "in der Regel" wie folgt beschrieben:
"Der Begriff geht von der Beschäftigtenzahl des Betriebes im regelmäßigem im Gegensatz zu einem nur vorrübergehenden Zustand aus."
Es können also bei der Prognose der zukünftigen Arbeitnehmer keine saisonbedingten Schwankungen der Auftragslage die durch ein Zeitkonto geregelt werden sollen, als vom BR gesehene Neueinstellungen dazugezählt werden.
Außerdem steht ihm Fittig zu §9
"Maßgebend ist die Zahl der bei Erlaß des Wahlausschreibens für die anstehende BR Wahl in der Regel tätigen Arbeitnehmer. In Grenzfällen (regelmäßiger Stand 600 oder 601?) wird der Wahlvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden haben."
Da sehe ich in Eurem Fall bei 48 zu 51 Personen keinen Grenzfall mehr.
Ich würde nur 3 BR wählen.
MfG
Angi1
Erstellt am 03.03.2006 um 12:03 Uhr von Tom
O.K. - aber: Zwickmühle!!!
Ich kann jetzt
1. darauf drängen, daß die Wahl abgebrochen und neu gestartet wird, wer soll aber verstehen, daß ich als Arbeitnehmer für weniger (3 statt 5) Interessenvertreter bin? Da bin ich doch das A der Firma!!
2. Die Sache laufen lassen und somit eine betriebsratlose Zeit (ca. 4 Wo nach Beschlußfassung des Gerichts wegen erfolgreicher Anfechtung) riskieren nach dem Motto "ich habs ja gleich gesagt..."
Hat jemand DIE Idee?
Erstellt am 03.03.2006 um 12:10 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
ich vermute mal das du nicht Wahlvorstand bist. Als Wahlvorstand würde ich in jedemfall eine Korrektur (falls noch frühzeitig genug) oder ein neues Wahlausschreiben fertigen und damit gegebenenfalls die Wahl abbrechen und neu einleiten.
Als Wahlberechtigter würde ich einen Einspruch gegen das Wahlauschreiben beim Wahlvorstand einreichen und ihn damit zum handeln zwingen. Damit würde der Wahlvorstand zumindest gezwungen seine Entscheidung nochmals zu überdenken.
Ich persönlich halte das vorgehen des Wahlvorstandes (das ja ein vom BR unabhängiges Entscheidungsgremium ist) für sehr fraglich und für Ressorcen Verschwendung da eine Anfechtung des desn Arbeitgeber nach deiner Schilderung wohl wahrscheinlich und auch erfolgreich ist.
Erstellt am 03.03.2006 um 14:26 Uhr von Fayence
Hallo Tom,
ich würde die Wahl so laufen lassen.
Ficht der AG die Wahl wirklich an, könnte der neu gewählte BR über §13 Abs.2 Satz 2 oder 3 BetrVG rechtzeitig reagieren und eine frühzeitige Neuwahl zwecks Vermeidung einer betriebsratslosen Zeit einleiten.
Es sieht nach Deinen Angaben zwar so aus, als ob der WV die BR-Größe falsch angegeben hat, muss aber nicht so sein.
Augen zu und durch!
Fayence
Erstellt am 03.03.2006 um 14:41 Uhr von Tom
Danke Fayence! Mit Satz 2 und 3 des 2. Abs. von §13 hab ich so meine Probleme: Satz 2 kann ich hier nicht zuordnen, Satz 3 setzt Einsicht der neuen BRMitglieder voraus?! Und bei Möglichkeit nach Satz 4 wären wir für die Zeit des vereinf., einst. Verfahrens doch ohne BR?
Und - ist das für diese 4 Wochen sehr schlimm (hört sich blauäugiger an, als ich bin!)?
Erstellt am 03.03.2006 um 15:19 Uhr von Fayence
Hallo Tom,
wird die Wahl angefochten, führt der gewählte BR die Geschäfte bis zur zur Entscheidung der Unwirksamkeit/Nichtigkeit der Wahl weiter.
Ich würde in Eurem Fall eher von der Unwirksamkeit ausgehen. Folge ist, dass der BR mit Tag der Feststellung seines Amtes enthoben ist. Wenn der BR solange abwartet, dauert es ein paar Wochen (vereinf. Wahlverfahren) bis ein neuer BR gewählt ist = betriebsratslose Zeit.
Der BR kann aber rechtzeitig unter den von mir benannten Voraussetzungen den Weg für eine frühzeitige Neuwahl freimachen.
Die Anfechtung wäre im Sinne einer betriebsratslosen Zeit somit folgenlos, da sich der Anfechtungsgrund nur auf die erste "unrichtige" Wahl beziehen kann.
Satz 2 würde eintreten, wenn z.B. alle 5 BR-Mitglieder ihr Amt niederlegen und Ihr z.B. nur 1 Ersatzmitglied habt.
Erstellt am 03.03.2006 um 16:38 Uhr von Kölner
Ich würde die Wahl auch so laufen lassen...allerdings noch unter einem anderen Aspekt:
Der AG müsste "wenigstens" vor Gericht die Prognose der zukünftigen Personalstärke angeben um seine Sicht der Dinge zu belegen.
Interessant wäre es doch nach der ersten mündlichen Verhandlung mit dem Arbeitsgericht abzuwägen, ob der BR ggf. nach § 13. Abs 2 Nr. 2 zurücktritt, er damit aber ein Restmandat behält, die betriebsratslose Zeit vermeidet und Neuwahlen einleitet. - Bis dahin wäre die br-lose Zeit vermieden!
Erstellt am 03.03.2006 um 16:58 Uhr von Fayence
Genau so habe ich mir das auch gedacht! Sage Dank nach Kölle!
Erstellt am 03.03.2006 um 17:20 Uhr von Ramses II
Vielleicht stehe ich ja jetzt total auf dem Schlauch...
Wieso werden aus 48 AN nach Ansicht des WV 51 AN wenn im Sommer Überstunden geschoben werden und diese im Winter abgefeiert werden?
Bei aller Sympathie: Hier hat der WV so grob fehlerhaft geurteilt dass die Fortführung der Wahl rechtsmißbräuchlich ist. Der AG kann hier übrigens schon während der laufenden Wahl eine gerichtliche Klärung herbeiführen, was ihm auch anzuraten wäre.
Erstellt am 03.03.2006 um 17:29 Uhr von Fayence
Hallo Ramses II,
mit der Beurteilung "grob fehlerhaft" liegst Du wohl richtig. Mir ging es eher darum, Tom einen Weg aufzuzeigen, der keine betriebsratslose Zeit mit sich bringt!
Oder habe ich dabei jetzt etwas übersehen?
Gruß
Fayence
Erstellt am 03.03.2006 um 17:42 Uhr von Ramses II
Wie gesagt: Dem AG wäre anzuraten, gar nicht erst die Wahl abzwarten, sondern schon vorher die gerichtliche Feststellung herbeizuführen dass die Wahl in dieser Form falsch ausgeschrieben wurde.
Damit wäre die Wahl dann erneut auszuschreiben und möglicherweise gar nicht mehr vor dem Ablauf der Amtszeit des bestehenden BR durchzuführen. Eine betriebsratslose Zeit wäre damit die Folge.
Möglicherweise wäre es hier sinniger die Notbremse zu ziehen.
Erstellt am 03.03.2006 um 18:42 Uhr von Tom
Dank zunächst an alle, die sich zu unseren Gunsten den Kopf zerbrechen!
Die vorgesehene Wahl ist terminiert auf den 15.03.; die Amtszeit des aktuellen BR dauert bis zum 04.04. (1 Jahr nach konstituierender Sitzung).
Das heißt, die Notbremse ist am Montag zu ziehen - wie bis dahin den WV überzeugen, dies zu tun?
Gibt es veröffentlichte Gerichtsentscheide, die vergleichbar sind? (- habe keinen lexnochwaszugang!!!)
Eure Antworten werde ich auf jeden Fall auch weitergeben?!
Erstellt am 03.03.2006 um 20:36 Uhr von Ramses II
Tom,
das ist doch jetzt nicht Dein Ernst?
Ihr habt am 04.04.2005 konstituiert?
Die Lösung für Dein Problem findet sich in § 13 BetrVG!
Erstellt am 03.03.2006 um 20:42 Uhr von Kölner
Das wäre ein Grund zu kollabieren, Tom....wirklich und echt!
Erstellt am 03.03.2006 um 21:31 Uhr von Tom
Quatsch - 4 Jahre danach!!!
Ich habe die Befürchtung, wegen dieses Schreibfehlers nicht ganz ernst genommen worden zu sein - hat vielleicht trotzdem noch irgendjemand einen Hinweis auf ähnlichgelagerte Gerichtsbeschlüsse?
Herzlichen Dank im voraus.
Erstellt am 03.03.2006 um 22:20 Uhr von Ramses II
Tom,
Du wirst ja hoffentlich zugeben dass dieser Fehler einen durchaus neuen Aspekt hineingebracht hätte.
Ähnlich gelagerte Gerichtsbeschlüsse gibt es sicherlich, aber wie finden. Insbesondere ist zu vermuten dass es sich dabei im wesentlichen um erstinstanzliche Verfahren handelt, die sind oft gar nicht veröffentlicht.
Ach ja, ich will jetzt nicht darüber sinnieren wann die Amtszeit tatsächlich zu Ende geht, aber vermutlich etwas später als Du denkst.
Erstellt am 04.03.2006 um 13:11 Uhr von Fayence
Hallo Tom,
dass Eure Wahl anfechtbar ist, dürfte wohl klar sein. Da braucht man auch gar nicht groß nach irgendwelchen diesbezüglichen Urteilen zu suchen. Und habe ich Dich jetzt richtig verstanden, dass die konstituierende Sitzung Eures jetzigen BR am 04.04.2002 stattgefunden hat?
Bitte noch einmal bestätigen.
Gruß Fayence
Erstellt am 04.03.2006 um 14:20 Uhr von Tom
Die konstituierende Sitzung des aktuellen BR fand statt am 05.04.2002; daraus habe ich geschlossen, daß die Amtszeit am 04.04.2006 endet. Würd mich nicht wundern, wenn das falsch ist (hat Ramses II ja quasi schon angekündet!)
In meiner ersten Frage hier (ganz oben!) habe ich erwähnt, daß ich ziemlich alleine in der Firma mit der Einschätzung stehe, die Ihr fast alle teilt: die Wahl ist wohl erfolgreich anfechtbar! Urteile hätte ich gerne gehabt, um den WV leichter überzeugen zu können, die Notbremse zu ziehen. Am Montag geb ich diesbezüglich alles, aber ob ich Gehör finde, ...
status quo: Der WV hält es für eine heroische Tat, in Zusammenarbeit mit dem BR dem AG mal so richtig zu zeigen, "wo der Hammer hängt" und ihm 5 statt 3 BRMitglieder "aufs Auge zu drücken". Mehr zur Vorgeschichte?
Der BR bestimmte einen 3köpfigen Wahlvorstand und 3 Vertreter, alle machten Fortbildungen diesbezüglich! Wahlausschreiben Nr.1 mit 5 zu wählenden BRs, es folgte Gespräch mit dem AG, Wahlausschreiben Nr. 2 wurde ausgehängt mit 3 zu wählenden BRs! Daraufhin gab es heftige Diskussionen mit dem BR, der den WV aufforderte, geschlossen zurückzutreten!!! Es rückten nach die 3 Ersatzmitglieder! Wahlausschreiben Nr.3 wurde ausgehängt mit 5 zu wählenden BRs.
Ich habe ein paar Jahre Pause vom BR-Amt gemacht, habe mich jetzt aber doch wieder zur Kandidatur entschlossen. Mal sehen, was ich so noch vor den Wahlen bewegen kann ...
Gruß aus dem wilden Sauerland!!!
Erstellt am 04.03.2006 um 16:07 Uhr von Fayence
Das Ganze liest sich ja wie ein schlechter Groschenroman!
" Sind die Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften dagegen so schwer,
dass jedem Beteiligten die Unwirksamkeit der Wahl evident ist, kann kein Vertrauensschutz gewährt werden mit der Folge, dass die Wahl von Beginn an nichtig ist. Dies ist der Fall, wenn noch einmal mehr der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl gegeben ist."
Ob das nach Deiner letzten Schilderung nicht auch mal auf Euch zutrifft? Wäre eine ganz böse Falle. Also, den Rat von Ramses II befolgen und die Notbremse ziehen. Eine ordnungsgemässe Wahl bekommt Ihr aber vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR´s wohl auch im vereinfachten Wahlverfahren nicht mehr hin!
Die mir bekannten Urteile -Wahlanfechtung bzgl. §9 BetrVG- beruhen darauf, dass der Wahlvorstand in den meisten Fällen den AN-Begriff zu weit gefasst und deshalb eine zu hohe BR-Zahl festgestellt hat. Hilft Dir aber nicht viel weiter.
Vielleicht aber dieser Link:
http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf
Gruß aus dem Kölner Vorland und toi, toi, toi
Fayence
Erstellt am 04.03.2006 um 18:30 Uhr von Tom
Ganz heissen Dank, Fayence!!!
Nach Durcharbeitung der Unterlagen von Dr. Bertelsmann sehe ich viel klarer. Entschlossen habe ich mich zu folgender Vorgehensweise:
Zunächst Gespräch mit WV unter Hinzuziehung der Diskussion meines Beitrages hier, des Aufsatzes und einiger ger. Entscheidungen;
wenn das nicht fruchtet - werde ich mit einigen Kollegen überlegen, ob wir versuchen, per einstw. Verfügung den ganzen Irrsinn zu stoppen.
Bedanken möchte ich mich nochmals bei allen, die meinen Beitrag diskutiert, mich unterstützt, fortgebildet und motiviert haben.