Betrieb mit 48 Wahlberechtigten (Metallindustrie) - bis jetzt noch 5 BR - WV beschloß, trotz §9 BetrVG (3 BR) doch wieder 5 BR wählen zu lassen. Begründung: GL trat an Betriebsrat heran, BV zu schließen: 40 Std. im Sommer arbeiten, Zeitkonto im Winter "abfeiern"! Lt. Mehrheitsbeschluß des WV der Grund, sich nicht für 3, sondern für 5 BR zu entscheiden (Unterlagen, Prognosen wurden nicht eingesehen!)

Der AG hat angekündigt, die Wahl anzufechten, da seiner Meinung nach nur 3 BR gewählt werden dürfen, es sich nicht um Überstunden (sondern Arbeitszeitumverteilung/ Jahresarbeitszeitmodell) handele, die u.U. die höhere Zahl der BR-Mitgl. rechtfertigen würde (Regelarbeitnehmerzahl!!!).
Hat sich unser WV/BR da verzettelt und steuern wir mit Karacho auf die erfolgreiche Anfechtung, also auch auf ein paar Wochen betriebsratlosen Betrieb zu?
Ich glaub schon, stehe damit aber ziemlich alleine! Oder bin ich zu "schissig"?