Erstellt am 02.03.2006 um 19:59 Uhr von norbert
Wie schon selbst beschrieben, sind die Logopäden ... selbständig tätig und damit keine Mitarbeiter i.S. des BetrVG. Also können sie nicht wählen und gehören nicht auf die Wählerliste.
Erstellt am 03.03.2006 um 09:26 Uhr von merlin
Ich bin mir da nicht so sicher wie Norbert, es stellt sich die Frage, ob sich diese Mitarbeiter ihre Arbeitszeit wirklich legen können wie sie wollen, oder ob das sehr wohl von der Geschäftsleitung festgelegt wird, ebenso, ob sie z.B. ihren Urlaub ohne Antrag einfach nehmen können, wie sie wollen ...