Erstellt am 02.03.2006 um 11:05 Uhr von filou
Der Wahlvorstend weiß doch gar nicht, wie viele Listen
es geben wird.
Das steht meines Erachtens erst am Fristende fest,
ob es nur eine Liste, Personenwahl,
oder ob es mehrere Listen gibt.
Ich bin auch im Wahllvorstand, wir können nur
spekulieren, wie viele Listen es geben wird.
Erstellt am 02.03.2006 um 11:18 Uhr von Petra
Danke filou
wir möchten in unserem Betrieb eine neue zusammensetzung des Betriebsrates erreichen,aber mit dem Wahlausschreiben kahm auch gleich die 1.Liste in den Umlauf.Auf meine Frage wie man kandidieren könne und ob ich auf die Liste könne wurde nur mitgeteilt das dies nicht mehr geht.
Deshalb die Frage nach der Listenfrage.Denn Veränderungen sind bei einer Personenwahl doch besser als bei einer Listenwahl,oder?
Erstellt am 02.03.2006 um 11:31 Uhr von Frank B.
"Auf meine Frage wie man kandidieren könne und ob ich auf die Liste könne wurde nur mitgeteilt das dies nicht mehr geht."
Es kann dir niemand verbieten zu kandidieren! Wenn man dich nicht auf die Liste läßt, musst du eben eine eigene Liste aufmachen. Vorausgesetzt du bekommst genügend Stützunterschriften, kannst du auch allein auf einer Liste kandidieren.
Erstellt am 02.03.2006 um 11:53 Uhr von Petra
Hallo Frank
die Stützunterschriften habe ich fast zusammen.Nur mir wurde jetzt gesagt
wenn eine neue Liste eingereicht wird kommt es nicht mehr zur Personenwahl und die Zusammensetzung würde gleichbleiben und nur die Reservisten würden dann nicht mehr in den Betriebsrat kommen.
Erstellt am 02.03.2006 um 13:46 Uhr von filou
Hallo Petra,
wenn es bis jetzt nur eine Liste gibt, wäre Personenwahl.
Wenn Du aber am Abgabetag Deine Liste, mit nur Deinem Namen,
aber ausreichend Stützunterschriften, einreichst, dann gibt es
Listenwahl. Das würde bedeuten, (fast sicher) dass Du dann
im neuen Betriebsrat bist. Ausgezählt wird dann nach dem
D´Hondschen Verfahren, und das Ergebnis ist dann, im Gegensatz
zur Namenswahl, dass die oberen Kandidaten der Liste in den
BR kommen.
Erstellt am 02.03.2006 um 22:34 Uhr von Petra
Danke Filou und Frank B.
Eure Antworten, die helfen mir schon weiter.
Aber vielleicht habt ihr ja noch eine gute Antwort
In unserem Betrieb Dienstleistung mit über 50 Filialen wurde die Wahlausschreibung am gleichen Tag zur gleichen Stunde mit der 1. Liste
( die natürlich vom jetzigen Betriebsrat) in die Filialen gebracht.Muß die Wahlausschreibung nicht zeitlich früher aushängen?
Wie soll denn ein nicht Betriebsratmitglied bei Interesse sich aufstellen oder in eine bestehende oder geplante Liste rutschen können?