Wählbarkeit von Kandidaten die die Halbjahresfrist für das passive Wahlrecht
um 2 Tage unterschreiten. Ist dieses Manko ein ausreichender Grund die Wahl erfolgreich anzufechten! Der Kandidat war vorher schon mal im Betrieb beschäftigt , ist dann für ein halbes Jahr ausgeschieden und danach wieder
eingestellt worden.