Bei uns im Betrieb gibt es offizielle ,abgeschlossenen Schaukästen, worin Stellenausschreibungen oder offizielle Infos aushängen. Es gibt aber nirgendwo etwas schriftliches was eigentlich darin aushängen darf! Eine "Kollegin"hat sich diesen Schaukasten jetzt zu Nutze gemacht ihre Listenwerbung plus Fotos in diesem Schaukasten auszuhängen. Der Wahlvorstand hatte im Vorfeld beschlossen nur die Listen und keine Fotos auszuhängen, das wollte man den Listenvertretern im Wahlkampf überlassen.
Den anderen Kollegen wird seitens der Zuständigkeit für diese Schaukästen, die Möglichkeit ihre Listenwerbung bzw. Fotos darin auszuhängen unter fadenscheinigen Begründungen verwehrt! Es existiert somit meines Erachtens keine Chancengleichheit mehr, und ich frage mich ob der Wahlvorstand nun beschließen kann das entweder alle oder gar keiner im Zuge des Wahlkampfs in diesen besagten Kästen aushängen darf? Und wo ich rechtlich etwas zu diesem Thema finde.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und ich bedanke mich schon im Vorfeld ganz feste bei Euch...liebe Grüße... :-)