Erstellt am 23.02.2006 um 13:48 Uhr von otto
Hallo brandy,
die Behauptung der Geschäftsführung ist völliger Unsinn. Natürlich können diese Mitarbeiter/innen auch nach ihrer Wahl in den BR ihren bisherigen Job machen. Ich kann ja verstehen, dass es kein sympathischer Gedanke für den Arbeitgeber ist, wenn jemand z.B. aus der Lohnbuchhaltung im BR sitzt. So viel Transparenz im Lohn- und Gehaltsgefüge war vorher noch nie! Das ist aber kein juristisches Argument.
Gruß otto