Erstellt am 22.02.2006 um 15:30 Uhr von viktor
Wenn Ermahnungen nicht helfen, kann man nur das Arbeitsgericht bemühen. Am Besten die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt um Rat bitten.
Erstellt am 22.02.2006 um 17:17 Uhr von rainerzwo
Ich würde mich vom Arbeitgeber möglichst nicht in Verzug setzen lassen. Notfalls erstellt man selbst eine Liste aufgrund von Telefonlisten und den Daten, die man bei den Leuten selbst erhebt. Das kostet Zeit - die der Arbeitgeber eigentlich einsparen könnte.
Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Wahl durchzuführen, wie der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihn mit Daten zu unterstützen. Bloß weil der blockiert darf deshalb nicht die BR-Wahl gestoppt werden.
Der Wahlvorstand ist auch nicht verpflichtet, alles zu wissen und die Wählerliste vom 1. Tag an 100% richtig zu haben. Sie wird ja ausgehängt, damit Korrekturen gemacht werden können!
Oft reicht es nur, das enstprechende Selbst-Zusammensuch-Szenario anzuwerfen, dann wird der Chef schon von selbst begreifen, dass er so nicht weiterkommt.
Erstellt am 23.02.2006 um 19:30 Uhr von Indigo
rainerzwo du hast recht war bei uns genauso.
Da haben wir den Schichtenplan genommen und damit ging es wunderbar.
Der Arbeitgeber hat doch sparsam geschaut .
Erstellt am 23.02.2006 um 19:44 Uhr von Fayence
Hallo lyle_inday,
die Herausgabe der benötigten Informationen/Unterlagen kann durch eine einstweilige Verfügung erzwungen werden. Ein entsprechendes Urteil findest Du in diesem Link:
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_012
Gruß
Fayence