Erstellt am 22.02.2006 um 00:06 Uhr von Akira
Hallo Rose
Kurz und schmerzlos JA
Erstellt am 22.02.2006 um 00:08 Uhr von otto
Guten Abend Rose,
die Unterschrift eines/r Kandidaten/in auf einem eingereichten Wahlvorschlag ersetzt keine Einverständniserklärung, es ist die Einverständniserklärung!
Beispiel: Wahlvorschlag:
Maier Gerhard, Geburtsdatum, Funktion im Betrieb; handschriftliche Unterschrift. Das genügt.
Aber: Das ist nicht gleichzeitig eine Stützunterschrift. Die muss separat geleistet werden.
Gruß otto