Erstellt am 20.02.2006 um 19:25 Uhr von Gevatter
Der MA kann das nicht einfordern. Ihr könnt diesen Antrag getrost ablehnen, denn es gibt klare Formvorschriften.
Erstellt am 20.02.2006 um 20:02 Uhr von w-j-l
Abhaken, Stimmzettel verschicken.
Anhand Deiner Frage gehe ich davon aus, dass bei Euch Personen(Mehrheits-)wahl statfindet.
§6 (3) der Wahlordnung:
In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.
Die Stimmzettel müssen im Falle der Mehrheitswahl der Vorschlagsliste entsprechen, und da ist kein Raum für persönliche Macken.
§20 (2) der wahlordnung
Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 20.02.2006 um 20:19 Uhr von Gevatter
Nicht nur. Auch bei der Listenwahl gibt's keine Extrawurst. Es darf lediglich ein Kennwort zusätzlich eingebracht werden.
Erstellt am 21.02.2006 um 12:55 Uhr von rainerzwo
Ich vermute schon, dass ein Bewerber Anrecht auf den "Spitznamen" hat.
Im Fitting, 21. Aufl. §6 WO Rn 9 wird z.B. dadrüber schwadroniert, ob das Fehlen der Berufsangabe in der Vorschlagsliste ein Grund zur Wahlanfechtung ist. Dabei wird klar dass es nur um die eindeutige Zuordnung und Individualisierung des Bewerbers geht.
Nun kann es ja wohl kaum Aufgabe des Wahlvorstandes sein, die "richtigen" Spitznamen zu kennen / herauszuarbeiten.
Seine Aufgabe ist nur festzustellen, ob die Angaben der eindeutigen Identifizierung dienen (und warum sollte der Kandiat neben seinem kompletten Namen nicht in Klammern "Waldi" hinzufügen können?).
Für die Einzelkandidatenwahl §20 Abs. 2 gilt: " Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind."
Dann würde ich das analog auch auf den Stimmzettel anwenden. Aber eben halt nur den identischen Eintrag aus der Wahlvorschlagsliste übernehmen, den der Mitarbeiter ja selbst auch unterschrieben hat.!
Erstellt am 21.02.2006 um 15:15 Uhr von w-j-l
@ rainerzwo
dem könnte ich dann zustimmen, wenn dieser Spitzname bereits auf der Vorschlagsliste auftaucht. Ansonsten ist der WV alleine Herr über das weitere Verfahren.
Gruess
w-j-l