Hallo!

Ich habe eine Frage zur Wählerliste.

Wenn Mitarbeiter aufgrund von Altersteilzeit (im Blockmodell: die Freistellungsphase endet) oder Beginn der Rente aus dem Unternehmen zum 31.3.2006 ausscheiden (bei beiden handelt es sich um Leiharbeitnehmer, die ja nur das aktive Wahlrecht haben) und die Betriebsratswahl für den 04.04.2006 angesetzt wird, kommen diese Mitarbeiter dann nicht mehr auf die Wählerliste? Da sie zum Zeitpunkt der Wahl ja keine Arbeitnehmer mehr sind, oder?
Ist dies so richtig?
Wird bei der Erstellung der Wählerliste immer der Zeitpunkt der Wahl als Grundlage herangezogen?

Vielen Dank für die Bentwortung der Frage und viele Grüße
von
Claudia