Guten Tag allerseits!

Ich habe da ein Terminproblem:

Wieviel Zeit hat der Arbeitgeber dem Wahlvorstand - also uns - die Personalliste zu übergeben?
In welcher Form muss dies geschehen? Als Ausdruck oder als (Weiterverarbeitbare-)Datei?
Denn im § 2 Abs 2 steht leider nur global, dass der AG dies tun muss.

Danke sehr!
Anm.: Bei der letzten Wahl übergab uns der BR die Liste als Ausdruck, ausserdem noch unvollständig. Dies soll sich nicht wiederholen!