Erstellt am 16.02.2006 um 15:42 Uhr von Norden
Nein, es ist nichts vorgeschrieben. Zumal, wenn dann würde es wie bei der BR-Wahl auch eine Minderheitsquote geben. Es ist in meinen Augen aber sinnvoll die Besetzung des Wahlvorstandes samt Ersatzmitglieder ausgeglichen zu besetzen.