Erstellt am 16.02.2006 um 13:14 Uhr von w-j-l
Das halte ich grundsätzlich für korrekt. Der WV braucht tatsächlich nur die Abdressen, an die er Wahlunterlagen senden muss, soweit er die nicht am Arbeitsplatz zustellen kann.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 16.02.2006 um 19:23 Uhr von Heini
Der Wahlvorstand hat Anspruch auf die Daten die er benötigt um die BR Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.
Benöigt der Wahlvorstand die Adressen der Wähler die an der Urne im Betrieb wählen? Antwort: NEIN !
Benöigt der Wahlvorstand die Adressen der Briefwähler um sie anzuschreiben ?
Antwort: JA !
Ist schon in Ordnung was der AG euch mitgeteilt hat.