Zur Erstellung des Wählerverzeichnisses wollte unser Wahlvorstand vom Arbeitgeber ein Verzeichnis der Mitarbeiter und auch die Adressen der Mitarbeiter (für die Briefwahl) haben. Der Arbeitgeber will die Adressen der Mitarbeiter mit dem Verweis auf Datenschutz nicht generell zur Verfügung stellen, sonder nur im Einzelfall, wenn es notwendig ist.
Welche Daten muss denn der Arbeitgeber dem Wahlausschuss zur Verfügung stellen?