ist es eigentlich schlimm, wenn zwischen Bekanntmachung der Wahlvorschläge und der Stimmabgabe keine volle Woche liegt? Ich hab` nämlich das Problem, dass am 22.02. 16:00 Uhr Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist! Danach ist es aber nicht mehr möglich nach der Prüfung die Bekanntgabe auszuhängen, da dann einige Betriebsteile schon geschlossen haben. Reicht es dann auch noch die Bekanntgabe am 23.02. zu machen oder ist das schon ein Anfechtungsgrund? Bei uns sind einige der Belegschaft nur damit beschäftigt Anfechtungsgründe zu finden.
Vielen Dank im Voraus.