Erstellt am 15.02.2006 um 16:04 Uhr von Hank
Mich würde interessieren, ob einmal eigetragene Namen in der Vorschlagsliste gestrichen werden können, wenn noch keine Stützunterschriften vorliegen.
Erstellt am 15.02.2006 um 16:28 Uhr von NoLi
Hallo Günter,
das ist doch genau das was ich sagte. Jede Änderung am Wahlvorschlag, sei es nun Streichung, Änderung der Reihenfolge, zusätzliche Kandidaten usw. macht diesen ungültig.
Sagt der Listenführer aber dem WV zum Beispiel: "der Strich war ein Versehen, der Bewerber kandidiert natürlich" so kann man argumentieren, dass der Wahlvorschlag ja gar nicht geändert worden ist und damit zur Wahl zugelassen werden kann.
das mag zwar der Eine oder Andere als etwas spitzfindig betrachten aber in der geschilderten Situation vielleicht eine Möglichkeit das Scheitern der BR Wahl zu verhindern.
NoLi