Erstellt am 15.02.2006 um 15:42 Uhr von packer
moin nadine,
schau dir mal die site mit einem kommentar der arbeitnehmerkammer bremen an:
http://web286.hawk.city-map.de/Daten/Manusksipt.Schaff.doc
dort wird genau differenziert, wann der begriff arbeitnehmer anzuwenden ist. nich ganz einfach, aber im endeffekt doch ganz gut zu verstehen.
solltet ihr, im gegensatz zum arbeitgeber zu dem urteil gekommen sein, daß sie auf die wählerliste gehören, so müßt ihr sie auch mit hinein nehmen. der AG hat nun eine frist zum wiederspruch, zwei wochen beim normalen und drei tage beim vereinfachten wahlverfahren. dann seht ihr weiter... ich hab grade keine zeit, die ganzen möglichkeiten, die folgen könnten, noch
aufzuzä#hlen. ich hoffe das reicht erstmal...
gruß,
packer
Erstellt am 15.02.2006 um 15:47 Uhr von Frank B.
Da hat wohl eure Geschäftsleitung noch nicht in den "FITTING" 22. Auflage reingeschaut. Schon garnicht in die Kommentierung zum §7 BetrVG. Da steht unter Randnummer 7 nämlich, das grundsätzlich wahlberechtigte ArbN. sind, deren Arbeitsverhältnisse Besonderheiten aufweisen, wie bei ABM oder Strukturanpassungsmaßnahmen und so weiter.
Erstellt am 15.02.2006 um 15:54 Uhr von packer
@ frank,
hast du dir die bewertung in meinem link mal angeschaut? so einfach ist das leider nicht... der fitting hat auch nich immer die universelle wahrheit gefressen...
gruß,
packer
Erstellt am 15.02.2006 um 16:21 Uhr von Fayence
1Euro "Jobber" sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung keine Arbeitnehmer des Betriebes und bei der BR-Wahl nicht als solche zu berücksichtigen.
Frage wurde u.a. in diesem Thread sehr gut beantwortet.
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=2277&nav=search&keyword=1%20euro
Erstellt am 15.02.2006 um 16:25 Uhr von Kölner
Selbige AN können das aktive Wahlrecht haben.
Quelle: NZA
Dementsprechend müsste ich meine Aussage etwas revidieren.
Erstellt am 15.02.2006 um 16:33 Uhr von Fayence
Solange sich die Revision nur auf diese Aussage bezieht, kann ich damit sehr gut leben.
Erstellt am 15.02.2006 um 16:34 Uhr von Kölner
Erstellt am 16.02.2006 um 10:20 Uhr von packer
moin fay,
hast du dir wenigstens mal den link von mir durchgelesen?
gruß,
packer
Erstellt am 16.02.2006 um 11:25 Uhr von Nadine
Hallo!
Sage recht herzlichen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine
Erstellt am 16.02.2006 um 13:32 Uhr von Fayence
Hallo packer,
habe Deinen Link schon mal "überflogen" und mir dann aber abgespeichert. Sieht sehr informativ aus und ich verspreche, mich einmal durch die Seiten zu kämpfen. Aber nicht mehr heute.
Gruß in den Norden (von wegen moin)
Fayence