Erstellt am 14.02.2006 um 22:43 Uhr von Ramses II
Und warum könnt Ihr das Amtsende nicht abwarten?
Ansonsten gibt es für so etwas keine Formvorschriften, allenfalls Formen der Höflichkeit, aber um die geht es hier ja offensichtlich nicht.
Erstellt am 14.02.2006 um 22:50 Uhr von Heini
Wenn der BR Vors. aus dem Amt ausscheidet wird ein neuer Vors. vom Betriebsrat gewählt.
Bis zur Wahl des neuen Vors. führt der stellv.Vors. die Geschäfte des Betriebsrates weiter.
Ein Grund für vorzeitige Neuwahlen, nur weil einigen Kollegen irgendetwas nicht paßt, sehe ich nicht.
Erstellt am 14.02.2006 um 22:56 Uhr von Fayence
Heini, die wollen auch keine Neuwahlen, denn die Wahl hat ja aktuell stattgefunden.
Der neu gewählte BR kann/möchte/will nur seinen Amtsantritt nicht abwarten.
Erstellt am 14.02.2006 um 23:09 Uhr von w-j-l
Hallo,
wieso wollt ihr das riskieren?
Der BR kann nicht kollektiv seinen Rücktritt per Beschluss erklären. Ihr könnt allenfalls alle BR-Mitglieder bitten, ihr Amt niederzulegen. Der Schuss kann allerdings nach hinten losgehen.
Wenn nur ein BR-Mitglied davon nicht seinen Rücktritt erklärt, so ist dieses eine BR-Mitglied wirksam weiter im Amt und stellt alleine den Betriebsrat.
Damit hättet ihr dann gar nichts gewonnen. Wieso soll der bisherige BR nicht mehr Handlungsfähig sein? Diesen Monat übersteht er auch noch, wenn er dafür einen neuen Vorsitzenden wählt.
Ich würde mich als scheidender BR nicht zu einem Rücktritt drängen lassen.
Gruesse
w-j-l