Erstellt am 14.02.2006 um 18:19 Uhr von Fayence
Hallo Jeanette,
ganz einfach, die Kandidatur vor Urlaubsantritt erklären. Sie dürfte doch wissen, auf welcher Liste sie sich aufstellen lassen will.
Erstellt am 14.02.2006 um 18:37 Uhr von Bäda
Die geschätzte Kollegin kann nur auf der Vorschlagsliste ihre Unterschrift abgeben, wenn diese vor der Urlaubsreise nicht ausgegeben ist hat sie Pech gehabt. Einwilligung per Fax gilt nicht. Wieder eine gute BRätin flöten gegangen.
Erstellt am 14.02.2006 um 18:44 Uhr von Fayence
Bäda,
Deine Antwort stimmt definitiv nicht. Siehe
Eine Kandidat muss seine Zustimmung zur Aufnahme auf eine bestimmte Vorschlagsliste schriftlich erklären. Es gibt keine Stelle im BetrVG und auch nicht in der WO BetrVG, welche vorsieht, dass diese Zustimmung auf dem Wahlvorschlag per Unterschrift geleistet werden muss.
Somit ist die "gute BRätin" der Wählerschaft nicht "flöten" gegangen.
Erstellt am 14.02.2006 um 18:50 Uhr von Bäda
Schade, bei uns dann leider schon, man hat uns falsch informiert.
Erstellt am 14.02.2006 um 19:05 Uhr von Ramses II
Im Gegentum,
die WO spricht sogar davon dass die Unterschrift "beizufügen" ist.
Die Frage wäre also eher ob auf der Wählerliste zugestimmt werden darf (ja, darf!)
Erstellt am 14.02.2006 um 19:22 Uhr von Fayence
Hallo Ramses II,
bin Dir sehr verbunden, dass Du das "(ja, darf!)" erwähnt hast.
So bleibt mir die Suche nach Deiner bereits geleisteten und diesbezüglichen Aufklärungsarbeit erspart.
Gruß
Fayence