Erstellt am 13.02.2006 um 10:22 Uhr von Ichweißwas
Hallo Kathi,
siehe § 24 WO
Ichweißwas
Erstellt am 13.02.2006 um 11:02 Uhr von simone
Reicht es, wenn auch das Wahlausschreiben erst dann verschickt wird?
Erstellt am 13.02.2006 um 12:02 Uhr von Ichweißwas
Hallo Simone,
wir hatten diese Frage bezgl. Elternzeit und Langzeitkranke an unseren Anwalt gestellt.
Dieser erklärte, dass diese Personen das Wahlausschreiben zeitgleich mit dem Aushang zu erhalten haben, damit die Möglichkeit besteht, sich als Betriebsrat aufstellen zu lassen.
Ichweißwas