unser unternehmen besteht aus 8 einzelnen betrieben und einer zentrale, insg. 220 mitarbeiter.
um die personenwahl durchzuführen darf es ja nur eine vorschlagsliste geben - d.h. darf in der wahlordnung / in dem wahlausschreiben stehen, dass sich die angehenden BR-mitglieder NUR in einer liste eintragen sollen (welche z.B. in der Zentrale ausliegt)?