Hallo,
kann mir vielleicht jemand eine Antwort auf meine Fragen zum Wahlvorstand geben?

Muss der amtierende Betriebsrat auch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes bestellen?
Was passiert, wenn der BR keinen Vorsitzenden dazu ernannt hat?

Müssen die bestellten Wahlvorstandmitglieder schriftlich informiert werden, da diese bei der Bestellung (BR-Sitzung) nicht dabei waren?

Wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte.