Erstellt am 07.02.2006 um 20:37 Uhr von Heini
Welcher Meinung du bist ist unerheblich.
Wichtig ist, das die Kollegin dem Gesetz nach für den BR wählbar ist.
Wenn sie sich zur Wahl aufstellen lässt, entscheidet die Mehrheit der Wähler ob sie in den BR gewählt wird oder nicht. So ist das in einer Demokratie.
Erstellt am 08.02.2006 um 00:31 Uhr von Mischu
Hallo,
das gleiche Problem hatten wir vor vier Jahren. Da hat sich unser Personalchef aufstellen lassen.
Wenn sie leitende Angestellte ist, d.h. über Einstellungen bzw. Entlassungen selbst frei entscheiden kann, dann ist sie nicht wählbar.
Unser Personalchef hat sich damals damit herausgeredet, er sei nur "Beauftragter der Geschäftsleitung".
Letztes Jahr im April hat er dann sein Mandat niedergelegt, weil es zu mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht kam, wo er dann doch zunehmend die "Arbeitgeberseite" vertrat.
MfG
Mischu
Erstellt am 08.02.2006 um 06:53 Uhr von Uwaga
@ Mischu
Danke für Deine Antwort! In diese Richtung wird es wohl bei uns gehen, da diese Mitarbeiterin zwar nicht offiziell aber de facto viele Sachen selbst entscheiden kann (vor allem, wenn es um Neueinstellungen, Lohnerhöhungen, Höherstufungen geht). Der Chef nickt es meistens nur ab.
Übrigens, so wie ich es gehört habe, werden viele Mitarbeiter diese Mitarbeiterin wählen, weil sie Angst vor Nachteilen haben.
Kann ich eigentlich Einspruch gegen die Wahlvorschlagsliste einlegen?
mfG
Uwaga
Erstellt am 08.02.2006 um 07:53 Uhr von CeDe
Hallo Uwaga,
da ist wohl das, was Heini sagt, ausschlaggebend. Wenn die Mitarbeiterin vor dem Gesetz wählbar ist und die Liste auch ansonsten keine Mängel aufweist, wirst du keinen Einspruch einlegen können.
Ich nehme mal an, dass es bei euch um eine Persönlichkeits- und nicht um Listenwahl geht. Da die Wahl geheim ist, muss doch niemand sein Kreuzchen bei dieser Mitarbeiterin machen. Woher sollen Nachteile entstehen, wenn niemand weiß, wer wen gewählt hat. Manchmal versteht man seine KollegInnen nicht...
Wir hatten vor Jahren das Problem, dass sich die Sekretärin des GF aufstellen lassen wollte. Wir konnten sie dann überzeugen, das lieber zu lassen, indem wir ihr z.B. sagten, dass sie in arge Loyalitätskonflikte kommen könnte. Vielleicht lässt sich ja bei euch auch noch was machen.
Erstellt am 08.02.2006 um 10:26 Uhr von Uwaga
"Manchmal verteht man seine KollegInnen nicht" wohl wahr! :-)
Sagen wir mal so, rechtlich kann ich / wir wohl nichts dagegen machen, aber es hat schon bei uns einen faden Beigeschmack.
Ich schau mal, was sich machen läßt, und werde mal mit ihr reden.
mfg
Uwaga.