Erstellt am 07.02.2006 um 19:22 Uhr von Marco
Die Stützunterschriften der Kolleginnen und Kollegen beziehen sich auf die Vorschlagsliste. Die Zustimmung zur Bewerbung ist nur für den Wahlvorstand von Bedeutung.
Stlle Dir mal vor, Du läufst mit der Vorschlagsliste durch den Betrieb und sammelst Stützunterschriften .... welcher Arbeitskollege würde dann danach fragen, ob der Kandidat auch wirklich seine Zustimmung erteilt hat ??? Wäre etwas seltsam oder ?
Gruß
Marco
Erstellt am 07.02.2006 um 20:43 Uhr von Locke
Hallo Marco,
Vielen Dank für deine Antwort! Aber ist es nicht eine Täuschung der Kollegen wenn die Bewerber die dies nicht mit Iher Unterschrift bestätigt haben später nicht mehr auf der Liste erscheinen, weil sie auf einer anderen Liste Kandidieren und dies dort mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.
Gruß
Locke
Erstellt am 08.02.2006 um 10:20 Uhr von Norden
Also Stützunterschirften müssen für eine bestehende Liste gesammelt werden, denn ansonsten ist sie ungültig. Es darf nach einer Stützunterschrift kein Kandidat hinzukommen (zurückziehen darf ja eh keiner, nur das Amt nicht antreten).