Erstellt am 07.02.2006 um 12:25 Uhr von DocPille
Erstellt am 07.02.2006 um 12:56 Uhr von Kölner
"DocPille"...da kläre mir das mal anhand der WO oder des BetrVG? Fände ich spannend!
Erstellt am 07.02.2006 um 14:38 Uhr von NoLi
Hallo Rolf,
es macht zwar keinen Sinn, aber dürfen darf er das selbstverständlich.
Gruss
NoLi
Erstellt am 09.02.2006 um 09:25 Uhr von Linde002
ich finde es macht schon Sinn ! Denn unser BR würde dann nicht die erforderlichen Stützunterschriften bekommen, wenn sie auch nicht noch ihre Unterschriften für die zweite Liste geben würden.
Das heißt unser bisheriger BR gibt 2 Vorschlagslisten raus und unterschreiben dann gegenseitig.
mfG.Linde002
Erstellt am 09.02.2006 um 11:07 Uhr von NoLi
Ey Linde,
versteh ich das jetzt richtig, die Kandidaten der beiden Listen unterschreiben als Stützunterschrift auf beiden Listen. Was allerdings ein ausgemachter Blödsinn wäre, da eine der beiden geleisteten Unterschriften sowieso wieder gestrichen werden müsste. Ehernes Gesetz: eine Person kann nur eine einzige Stützunterschrift geben. "One man one vote"
Und was soll das, der BR gibt 2 Listen raus. Wenn man sich einig ist, dokumentiert durch die Tatsache, dass man sich gegenseitig stützt, warum macht man dann nicht eine gemeinsame Liste für eine Personenwahl. Da riecht es doch ein klein wenig nach Manipulation.
Es grüsst mit hochgezogenen Augenbrauen
NoLi
Erstellt am 09.02.2006 um 11:18 Uhr von packer
hab grade kein fitting zur hand, aber dort steht, daß der wahlbewerber sich selber stützen darf und seine unterschrift zur einwilligung der kandidatur auch schon als solche gesehen wird. von daher ist es logischerweise nicht erlaubt, auf einer zweiten liste zu stützen...
gruß,
packer