Erstellt am 03.02.2006 um 14:27 Uhr von viktor
mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Es kann doch sein, das sich mehr Kandidaten finden. Man muss dem Wähler doch wenigsten die Möglichkeit geben, durch eine Neuwahl die Zahl der Betriebsräte wieder aufzustocken.
Ich kann kein Unsinn erkennen.
Erstellt am 04.02.2006 um 15:29 Uhr von Susi Sorglos
hallo nina,
schreib ruhig unsinn *lach* ein richter eines arbeitsgericht komentierte das so " das betriebsverfassungsgesetzt ist so wirr und unsäglich, es verstößt so oft gegen die grundrechte der arbeitnehmer das man eigetlich gagegen verfassungsklage einreichen müsste, aber wer tut sich das schon an"
es ist gewerkschafts-profilierender-unsinn ..., aber schaft daseinsberechtigungen
Erstellt am 04.02.2006 um 15:37 Uhr von Kölner
Wenn
man bedenkt, Frau "Sorglos", dass Sie mehr als offensichtlich keine Ahnung von BetrVG haben
und
sich dann auch noch zu solch dummen Äußerungen versteigen,
dann
ist es wiederum äusserst bedenklich, dass Sie sich nicht auch die Planwirtschaft zurückwünschen.
Schade, dass Sie sich hier tummeln!