Erstellt am 03.02.2006 um 11:25 Uhr von Olaf0412
Der Fitting spricht nur davon, dass in solchen Fällen die Liste ungültig und die Wahl anfechtbar ist.
Was bei einer einzigen fehlenden Unterschrift eines Berwerbers passiert, wird nicht gesondert erklärt. Also rechne lieber mit dem Schlimmsten! :-(
Die Wahl bleibt auch anfechtbar, wenn der Bewerber seine Einverständnis nachträglich (nach der gesetzlichen Nachrist von 3 Tagen) abgibt.
Erstellt am 03.02.2006 um 13:00 Uhr von Fayence
Hallo gerd,
die fehlende schriftliche Erklärung eines Kandidaten stellt einen heilbaren Mangel dar. Dieser muss nach Unterrichtung des Listenführers innerhalb von 3 Werktagen behoben werden. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben, ist die Liste unheilbar ungültig. Der Tag der Mitteilung durch den WV zählt nicht mit.
Ist die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen, könnt Ihr nur eine neue Liste aufstellen und einreichen.