Erstellt am 02.02.2006 um 00:28 Uhr von otto
Guten Abend Müller,
Minijobber (= geringfügig Beschäftigte § 2 Abs. 2 TzBfG) sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen. Also haben sie bei der BR-Wahl das aktive und passive Wahlrecht. Soweit mir bekannt spielt es keine Rolle, dass sie bereits im Rentenalter sind.
Eine andere Frage ist, ob man eine solche Kandidatur befürworten sollten. Da sage ich - aus diversen Gründen -: Nein!
Gruß otto