Bestimmte Mitarbeiter/innen unseres Unternehmens (GmbH) sind bei Tochterunternehmen (ebenfalls GmbHs) beschäftigt. Sie, die zu Tochtergesellschaften "Entsandten, sind arbeitsvertragsrechtlich weiterhin Mitarbeiter/innen unseres Unternehmens.

Frage:
1. Nachdem diese Mitarbeiter allesamt länger als 6 Monate bei den Tochterunternehmen beschäftigt (teils BR, teils nicht vorhanden), sind sie dort auch wählbar? 2. Auf Grund welchen Gesetzes, wird festgelegt/bestimmt, wo diese Mitarbeiter/innen das aktive und passive Wahlrecht in Anspruch nehmen können?

Vielen Dank und mit kollegialem Gruß
Wilhelm