Erstellt am 31.01.2006 um 15:20 Uhr von DocPille
Hallo,der minderheit steht immer ein Sitz zu.Sollte sich keine Frau finden,dann dürfen auch nur Männer im BR sitzen.
Erstellt am 31.01.2006 um 16:20 Uhr von Fayence
Hallo DocPille,
der erste Teil Deiner Antwort ist leider falsch. Richtig ist, dass, sobald Minderheiten im Betrieb vertreten sind, ein eventueller Anspruch auf einen oder mehrere Sitze für das Minderheitengeschlecht nach d´Hondt berechnet muss. Da d´Hondt eine Verhältnisberechnung darstellt, kann als Ergebnis durchaus herauskommen, dass das Geschlecht der Minderheit keinen Sitzanspruch hat.
@mist58
Ihr habt richtig gerechnet. Die Frauen haben keinen Sitzanspruch, was aber nicht heißt, dass keine Frau gewählt werden kann/darf!
Es ist egal, ob Ihr eine Persönlichkeits- oder Listenwahl habt, bei der Sitzverteilung muss die Minderheit nicht berücksichtigt werden.
Erstellt am 02.02.2006 um 18:57 Uhr von Tomcom
Hallo Mist 58!!
Vorschlag von mir.Die Frauen können doch eine eigene Liste erstellen mit dem Namen Frauenpower oder so und je nach dem wie viele Stimmen ihre Liste bekommt sind sie im BR.