Hallo,

ist es zulässig, dass der Wahlausschuss schon vor der Veröffentlichung des Wahlausschreibens, das in ca. 2 Wochen folgen wird, bereits Listen an Interessenten für die Kandidatur zum Sammeln der Stützunterschriften herausgibt? Wie sieht´s denn aus, wenn er hier sogar falsche Angaben zur Anzahl der notwendigen Stützunterschriften macht (er gibt hier mehr an als eigentlich notwendig)?

Vielen Dank.

Cleo