Erstellt am 26.01.2006 um 21:28 Uhr von paul
Frage eins kann ich nicht genau beantworten.
Korrektur:
Die Vorschrift wurde, meiner Meinung nach von den "Lobbiisten" der Gewerkschaft beeinflußt. Sie dient nur dem Machterhalt der Gewerkschaften. Denn mit Listenwahl bekommt man linientreue Leute in den Betriebsrat die die Belegschaft sonst nie wählen würde.
Wozu sollte der Mist sonst gut sein?
PS: So läuft es auch bei Sozial- und Bundestagswahlen. Nur bei Landtags- und Kommunalwahlen ist es in einigen Bundesländern möglich innerhalb von Listen Kandidaten auch direkt zu wählen (z.B. in Bayern).
Erstellt am 26.01.2006 um 23:21 Uhr von Kölner
Na, da haben aber mindestens zwei Leute die Wahlordnung nicht verstanden bzw. ein ganz besonderes demokratisches Verständnis.
Erstellt am 27.01.2006 um 06:29 Uhr von Frank B.
Das hast du nett geschrieben, Kölner!
Scheinbar weiß Paul garnicht, dass jeder kandidieren kann, der die Bedingungen des BetrVG erfüllt und Betriebsräte nicht zwangsläufig in der Gewerkschaft sind.
Aber wenn man sich nicht mit solchen Dingen beschäftigt und nur negativ eingestellt ist, kann man nichts machen.
Erstellt am 27.01.2006 um 09:39 Uhr von NoLi
@paul und Eminess,
Leute begreift endlich mal, dass eine Listenwahl genauso demokratisch ist wie eine Persönlichkeitswahl und keinesfalls einer Interessengruppe (welcher auch immer) den Machterhalt garantiert. (wie ja auch schon das zitierte Beispiel Bundestagswahl beweist) Der Wähler hat natürlich auch hier die Möglichkeit sich zwischen verschiedenen Alternativen zu entscheiden.
Wichtig ist nur dass ihr Euren "A..." äh, Hintern hochkriegt und euch engagiert und vielleicht eigene Listen macht. Je mehr Listen eingereicht werden, um so näher seid Ihr wieder bei einer Persönlichkeitswahl.
Und Paul wie verstehe ich das "...die die Belegschaft sonst nie wählen würde". Aber genau das tut die Belegschaft doch. Wenn sie sich bei einer Listenwahl für die Gewerkschaftsliste entscheidet und nicht für eine andere freie Liste, so wählt sie bewusst diese Leute und dieser demokratischen Entscheidung die Berechtigung abzusprechen ist wirklich geradezu grotesk.
Im übrigen, nicht jammern - machen.
NoLi