Erstellt am 25.01.2006 um 18:01 Uhr von Kuskus
Hallo Jens, die Lösung für dein Problem ist einfach. Der Wahlvorschlag ist eine Urkunde die nicht mehr verändert werden darf. Der Kollege kann sich nicht einfach streichen lassen. Die einmal gegebene Zustimmung darf nicht widerrufen werden. Der Kollege kann lediglich nach der Wahl die Annahme des Amtes ablehnen.
Erstellt am 25.01.2006 um 18:47 Uhr von gismo
Hallo,
erst einmal vielen dank für deine antwort
gibt es irgend ein vorzeigbares dokoment, welches ich morgen dem wahlvorstand zeigen könnte,damit er mir glaubt bzw. gluben muß ?
MFG jens
Erstellt am 26.01.2006 um 10:01 Uhr von NoLi
Hallo Jens,
zu der Antwort von KusKus ist an sich wenig hinzuzufügen. Was Du dem Wahlvorstand zeigen musst ist die schriftlich erteilte Zustimmung des betreffenden Bewerbers. Weise den Wahlvorstand auf den §14 BetrVG hin und die entsptrechende Kommentierung im FITTING (§14 Rdnr. 56 21.Ausgabe Seite 296): "Ist ein Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung als Wahlbewerber in eine Vorschlagsliste aufgenommen worden, so kann er seine Bewerbung nicht mehr zurückziehen" !!!!!!!!!
Dort werden auch verschiedene Urteile angeführt von LAG über BVerwG. bis zum BAG die alle diese Tatsache bestätigt haben.
Viel Glück bei der Wahl
NoLi