Erstellt am 24.01.2006 um 09:32 Uhr von Fayence
Hallo Rumpelstilzchen,
die Wählerliste ist öffentlich. Was sollte also dagegen sprechen? Wichtig ist, dass jedem Wahlberechtigten der Ort der Einsichtnahme bekannt und dieser allgemein zugänglich ist.
Die Wählerliste könnte ergänzend auch im Intranet veröffentlich oder per Email versandt werden.