Erstellt am 23.01.2006 um 23:21 Uhr von otto
Guten Abend Kassierer,
klare Antwort "Nein!". Die durch die Unterschrift zu seiner Bewerbung erteilte Unterschrift soll nur sicherstellen, daß ein Kandidat nicht gegen seinen Willen auf die Wahlvorschlagsliste gesetzt wurde. Ansonste ist jeder Kandidat auch Wähler und kann natürlichen eine (seine) Wahlvorschlagsliste unterstützen.
Gruß otto