Erstellt am 18.01.2006 um 16:15 Uhr von otto
Hallo Polux,
entscheidend für die Größe des BR ist die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer/innen (§ 9 Satz 1 BetrVG). Dabei hat der Wahlvorstand die künftige, auf Grund konkreter Entscheidungen (!) des Arbeitgebers zui erwartende Entwicklungdes Beschäftigungsstandes zu berücksichtigen (Fitting § 9 RdNr. 12). Das gilt für die Mehrung und Minderung der Belegschaft gleichermaßen.
Gruß otto
Erstellt am 18.01.2006 um 21:21 Uhr von ferdi
bis 200 Arbeitnehmer 7 BR-Mitglieder
201 bis 400 9 BR-Mitglieder
Haben sich auch nur 7 aufstellen lassen?
Denk mal nicht.
Ändert sich was, Erhöhung der AN oder Austritt eines BR- Mitgliedes rücken die mit den nächst höheren Wählerstimmen nach.
Fragt sie nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ob sie sich als Ersatzmitglied zur Verfügung stellen.
ferdi
Erstellt am 18.01.2006 um 22:36 Uhr von Ramses II
ferdi,
das ist doch totaler Quatsch was Du da von Dir gibst!