Erstellt am 17.01.2006 um 18:45 Uhr von Fayence
Hallo mic34,
ist die Liste mit den 2 Kandidaten schon eingereicht?
Sind die anderen 2 Listen vor Einreichung beim WV zurückgezogen worden?
Erstellt am 17.01.2006 um 19:25 Uhr von Kölner
Dann MUSS der WV eine Nachfrist zur Gewinnung weiterer Wahlbewerber setzen um die erforderliche Anzahl der BR-Sitze nach § 9 BetrVG zu erzielen.
Vgl. auch § 9 WO
Erstellt am 17.01.2006 um 19:41 Uhr von Fayence
Hallo Kölner,
da wäre ich mir nicht so sicher.
Eine Liste ist nicht deshalb ungültig, nur weil nicht "möglichst doppelt so viele Kandidaten darauf stehen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind". Ist keine Muss-Bestimmung und wird daher auch nirgendwo als "heilbarer" oder "unheilbarer" Mangel aufgeführt.
Und nur wenn keine gültige Liste eingereicht wurde, ist eine Nachfrist zu setzen.
Erstellt am 17.01.2006 um 20:04 Uhr von Kölner
"Fayence", da empfehle ich dann weitere Kommentierungen wie den Däubler, den Fitting, den Richardi und Kreutz/Oetker...
Die Nachfrist muss sein!
Erstellt am 17.01.2006 um 20:48 Uhr von Marco
Hallo Zusammen ....
Wieso Nachfrist ? Wenn die eingereichte Vorschlagsliste gültig ist, findet die Wahl mit diesen 2 Bewerbern als Personenwahl statt.
Eine Nachfrist ist nur dann zu setzen, wenn KEINE gültige Liste eingereicht wurde. Wenn diese Liste nur 2 Bewerber hat und dazu die nötigen Stützungsunterschriften, dann ist das halt so.
§ 11 BetrVG : Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Gruß
Marco
Erstellt am 17.01.2006 um 20:58 Uhr von Kölner
Boah, "Marco", lese doch bitte, bitte, bitte mal den Gesetzestext, dann die Kommentierungen von § 9 WO!
Erstellt am 17.01.2006 um 21:56 Uhr von Fayence
Hallo Kölner,
der Hinweis auf die Kommentierung hat zumindest mich erleuchtet!
Dass die Nachfrist auch gesetzt werden muss, wenn weniger Kandidaten zur Wahl stehen als BR-Mitglieder gewählt werden sollen, geht aber auch nur aus der Kommentierung hervor. Nicht aus dem BetrVG und der WO. Habe meine Hausaufgaben gemacht!
Will sagen, Du hast Recht! Die "" hättest Du Dir aber auch sparen können ;-)>
Erstellt am 17.01.2006 um 21:59 Uhr von Kölner
Die "" kommen immer dann bei meinen Kommentaren zum Tragen, wenn ich jemanden direkt anspreche! Sorry, wenn Dich die "" stören. Ich würde die "" auch weglassen.
:-))
Erstellt am 17.01.2006 um 22:00 Uhr von Fayence
Dann wünsche ich mal eine gute Nacht!
Erstellt am 17.01.2006 um 22:28 Uhr von Kölner
Gute Nacht Marie Anne, Gute Nacht Elisabeth, Gute Nacht John Boy, Gute Nacht Pa, Gute Nacht Ma, Gute NAcht Marco...
...Gute Nacht Fayence!
Erstellt am 18.01.2006 um 18:19 Uhr von Marco
Nun bin ich es aber satt. Ich glaube, ich kaufe mir jetzt die Bücher mit den nötigen "Kommentierungen".
Nach dem Gesetztestext, habe ich aber Recht *grins* ;-P
Erstellt am 18.01.2006 um 19:44 Uhr von Fayence
Ich auch Marco *doppelgrins*
Bücher?? Hast Du einen so großzügigen AG? Dann warte zumindest mit dem Fitting bis nächsten Monat, dann soll die 23. Aufl. erscheinen. Wärst dann topaktuell :-)
Und nicht vergessen, der Letzte macht das Licht aus...