In unserem Betrieb stehen 110 Leute auf der Wählerliste.
Müssen also somit für jede Liste - auch wenn sie nur aus 1 Kandidaten besteht, 6 Stützungsunterschriften stehen?

Gibt es eine Vorschrift, dass sich die Kandidaten schriftlich oder mündlich bei einer Versammlung vorzustellen haben? (Behauptet jedenfalls der nicht mehr existierende BR)?
Danke für die Hilfe!