Wir sind zur Zeit über 100 Mitarbeiter im Betrieb und müssen vorgezogene
BR Neuwahlen ausrichten.
Meine Frage, da Mitarbeitern geküdigt wurde und teilweise Kündigungsfristen von 7 Monaten vorhanden sind, dürfen die gekündigten Kollegen mitwählen und kann wegen der künftigen unter 100 MA liegenden Personalstärke das vereinfachte BR Wahlverfahren angewendet werden oder muß jetzt noch das normale Verfahren angewand werden??