Erstellt am 20.12.2005 um 20:33 Uhr von otto
Nach der - nach meiner Meinung falschen - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts leider nein.
Erstellt am 21.12.2005 um 06:32 Uhr von Frank B.
Wenn man sich die Kommentierung im "FITTING" durchliest JA, sie sind mitzuzählen!!!!!
"FITTING" 22. Auflage §9 Rn21 BetrVG
Das BAG Urteil von otto würde mich mal interessieren!
Dazu §9 und §5 BetrVG mal gründlichst durchlesen!!!!
Erstellt am 21.12.2005 um 07:10 Uhr von Kathi
BAG 16.04.03 7 ABR 53/02, BAG 22.10.03 7 ABR 3/03: Leiharbeiter wählen aber zählen nicht, weder bei der Größe des BR noch bei der Anzahl der Freistellungen, noch bei der Ermittlung der Minderheitenquote.
Erstellt am 21.12.2005 um 07:43 Uhr von Frank B.