Erstellt am 19.12.2005 um 14:04 Uhr von Frank B.
Wenn es keine Nachrücker mehr gibt, behält das jetzige BR- Mitglied das Übergangsmandat.
Er muss auch den Wahlvorstand bestellen, der mindestens aus drei Wahlberechtigten bestehen muss, §16 BetrVG.
Allerdings findet ja bei einem Einzer- BR das vereinfachte Wahlverfahren statt.
Erstellt am 02.01.2006 um 11:27 Uhr von Wally
Bei Rücktritt eines Ein-Kopf BR kann das Ersatzmitglied nicht nachrücken . Er verliert seinen Ersatzstatus ( wie auch bei 3, 4, 5, 9 -köpfigen BR , die unter die Mindestmitgliederanzahl fallen ). Wahl erfolgt sofort im vereinfachten einstufigem oder zweistufigem Wahlverfahren , je danach , ob Euer Ein-Kopf BR noch bis zu einem best. Termin im Amt ist oder sein Amt schon beendet hat .