Unser einköpfiger Betriebsrat ist zurückgetreten; das Ersatmitglied ist ihm auf seinen Posten nachgefolgt ( Kandidat mit der zweithöchsten Stimmenzahl bei der Betriebsratswahl: wie muß man jetzt vorgehen?
Muß eine Neuwahl erfolgen? GIbt es Fristen? Kann der" Interims-Betriebsrat" den Wahlvorstand bestimmen, gibt es auch einen einköpfigen Wahlvorstand?
wer weiß Bescheid?