Unser BR wurde am 18.03.2005 erstmals gewählt (Firmen-Neugründung). Ist vom 1.März - 31.Mai 2006 erneut BR zu wählen, oder zieht hier § 13 BetrVG Absatz 3 (Wahl erst übernächste Periode) ?
Erstellt am 18.12.2005 um 23:44 Uhr von otto Guten Abend gentleman! Es ist keine Neuwahl erforderlich. Die Amtszeit Ihres BR geht bis 2010. Gruß otto