Wir wählen Anfang 2006 (nach Umfirmierung) einen neuen BR. Ausschreibung fand statt, Wählerverzeichnis hängt aus. Nun fehlen aber einige Namen von Azubis, dadurch rutschte unsere Mitarbeiterzahl knapp unter 1000, weshalb nur 13 anstatt 15 BR gewählt werden können. Alle Azubis wurden ab Herbst 2005 im Hauptsitz der Firma angestellt (Arbeitsort). Manche haben ihre Einsätze für die gesamte Ausbildung am Hauptsitz andere in der Außenstelle, die Schulblöcke finden aber für alle gemeinsam am Hauptsitz statt. Als ich noch in der Außenstelle arbeitete (Einsatzort) mußte ich mich rechtlich gesehen an den PR am Hauptsitz wenden, weil in meinem Arbeitsvertrag der Hauptsitz als Arbeitsort stand. Auf Nachfrage beim Wahlvorstand wurde mir erklärt das die Personalräte mit Übergangsmandat das untereinander so abgesprochen hätten. Können die sowas machen? Ich bin der Meinung, wenn alle Schüler als Arbeitsort den Hauptsitz in ihrem Arbeitsvertrag stehen haben müssen sie auch auf dem Wählerverzeichnis des Hauptsitzes stehen, oder? Wer kann mir weiterhelfen bzw. wo kann ichs nachlesen???