Hallo Forum,
ein MA wurde zum 30.10.05 gekündigt. Die Kündigungsschutzklage läuft, der MA konnte jedoch bis jetzt keinen Weiterbeschäftigungsanspruch durchsezten, außerdem ist der MA seit November 2004 freigestellt, d.h. er ist seitdem nicht mehr im Betrieb tätig. Nun wurden die BR-Wahlen eingeleitet. Der MA hat nun Einspruch erhoben weil er nicht auf der Wählerliste steht.
Hat der MA Anspruch auf die Wählerliste gesetzt zu werden ?