Wie kann man rechtsverbindlich die Reihenfolge der Listenkandidaten festlegen! Problem: Es ist eine zweite Liste aufgetaucht und somit die Persönlichkeitswahl nicht mehr möglich! Die Reihenfolge der Listenkanditaten ist aber rein "willkürlich" festgelegt worden, so das eigentlich gewünschte Kandidaten, wahrscheinlich nicht zum Zuge kommen!
Kann man auf Grund dessen die gesamte Wahl anfechten?
Bei der letzten Wahl wurden die Reihenfolge der Kandidaten auf den Listenplätzen im einfachen Wahlverfahren ermittelt! (Mitgliederversammlung der Gewerkschaft) Dies wurde diesmal nicht gemacht und soll auch nicht gemacht werden, mit dem Ergebnis, das sich Leute eben eigenmächtig an die Spitze der Liste gesetzt haben! Das gilt es auszuhebeln und einen demokratischen Ansatz zu finden, dem sich diese Leute auch beugen müssen! Weiss einer Rat? Danke und Gruss