Erstellt am 01.11.2005 um 11:58 Uhr von BMW
Hallo Herby
Fortbildung, Schulungen und Seminare zur Betriebsratswahl
Alle Mitglieder des Wahlvorstands sowie Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl mitwirken, sollten an einem Seminar teilnehmen. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse seit der letzten Betriebsratswahl auffrischen möchten.
Der Arbeitgeber muss die Seminar-Kosten übernehmen. Die Seminare vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten
Gruß BMW